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HANDELS- UND GESELLSCHAFTRECHT

Transparent. Fair. Garantiert.

Im Bereich des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts berate ich Sie von der Gründung über die Führung bis hin zur Umwandlung oder Veräußerung eines Unternehmens. 

Ich helfe Ihnen bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, beantworte Ihnen Haftungsfragen in der Gründungsphase oder erstelle Gesellschaftsverträge. 

Weiterhin unterstütze ich Sie bei der Einrichtung von Aufsichtsräten, bereite Gesellschafterversammlungen vor und stehe Ihnen bei der Übertragung von Geschäftsanteilen zur Seite.

 

Sie wollen eine kurze unverbindliche Auskunft zu Ihrer rechtlichen Frage? Dann sprechen Sie uns an: vertraulich, fundiert, kein Kostenrisiko. Schildern Sie uns einfach kurz Ihr Problem per Telefon und wir vereinbaren in der Folge einen Termin bei uns in der Kanzlei.