Damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht zum Alptraum wird, können Sie sich auf meine baubegleitende Rechtsberatung – angefangen von der Planung, Vertragsgestaltung bis hin zur endgültigen Fertigstellung – stets verlassen.
Gerne kümmert sich Rechtsanwalt Zenß um die rechtssichere Erstellung und sorgfältige Prüfung von Bauverträgen.
Sollten hingegen am Bauobjekt Mängel oder Planungsfehler entstanden sein, setze ich mich sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich für die Geltendmachung von Forderungen sowie für die Abwehr von Mängelansprüchen für Sie ein. Ebenso kümmere ich mich um Anliegen „rund um Ihre Immobilie“.