Ich berate und vertrete Sie, wenn Sie eine Baugenehmigung eingereicht und einen negativen Bescheid von der Baubehörde erhalten haben. Des Weiteren beantworte ich Rechtsfragen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und unterstütze Sie, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude umbauen möchten.
Ein gewichtiger Schwerpunkt ist das öffentliche Baurecht, welches vornehmlich private Bauherren betrifft, wenn gegen „Schwarzbauten“ vorgegangen wird oder Baugenehmigungen erteilt oder eben nicht erteilt werden oder auch Abstandsflächen sowie Nachbarrechte verletzt werden.
Hierbei können Sie von meinen speziellen und spezifischen Kenntnissen profitieren, die auf jahrelange Erfahrungen aus dem Bereich der gemeindlichen Bauaufsicht (Bearbeitung Baurecht bei der Gemeinde) fundieren, wenn Sie z.B. Post vom „Bauamt“ erhalten.